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Wohnraumlüftung muss richtig dimensioniert und eingeregelt sein

Planung von Kontrollierter Wohnraumlüftung
Richtig dimensioniert

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Bei energetisch optimierten Gebäuden ist die Gebäudehülle gedämmt und dicht. Die gewonnene Wärmeenergie soll maximal genutzt werden. In Sachen Lüftung stellt das Nutzerverhalten den größten Unsicherheitsfaktor dar. Deshalb gehört zum stimmigen Konzept eine KWL-Anlage, eine korrekt ausgelegte Kontrollierte Wohnraumlüftung.

Anforderung:

Planung von KWL-Anlagen

Lösung:

KWL-Komplettsystem: Norm- und fachgerecht dimensioniert sowie eingeregelt


Kay Rosansky | be

Die aktuell gültige EnEV merkt an: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist“. Das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) berücksichtigt die Wärmerückgewinnung aus einer KWL-Anlage, welche zur Senkung des Wärmeenergiebedarfes beiträgt.

Man muss als Gebäudenutzer neidlos anerkennen, dass eine gut eingestellte KWL-Anlage mit Wärmerückgewinnung unter energetischen Aspekten einfach deutlich „besser“ lüften kann als man selbst. Darüber hinaus sorgt eine solche Installation für eine permanent hohe Raumluftqualität. Üblicherweise spricht man bei der Beschreibung von „schlechter Luft“ von einem Sauerstoffmangel. Tatsächlich warnt der Körper aber vor einer zu hohen CO2-Konzentration im Blut. Das in unserer Atemluft enthaltene Gas wird häufig als Indikator für die Raumluftqualität herangezogen. Dabei nehmen wir einen Wert von 400 – 800 ppm (parts per million) als komfortabel wahr; ein Anstieg über 1 000 ppm sollte vermieden werden, und Werte über 1 500 ppm führen zu Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen sowie zu einem erhöhten Infektionsrisiko. Und auch andere Belastungen der Raumluft, wie eine zu hohe relative Luftfeuchte, Staubbelastungen, Pollen u. ä. können Gebäude und Bewohner beeinträchtigen.

Berechnung und Einbau der Kontrollierten Wohnraumlüftung

Geht man einmal ganz grob davon aus, dass in einer Wohnung etwas 100 – 200 m³/h, und in einem Einfamilienhaus vielleicht 200 – 500 m³/h an Luft bewegt werden müssen, wird schnell klar, dass Planung und Dimensionierung einer KWL-Anlage unbedingt in die Hände eines Fachmannes gehören, denn auch die Berechnung der Gesamtvolumenströme, die Verteilung der einzelnen Volumen, die Bestimmung der Strömungsrichtung sowie die Platzierung von Lüftungsrohren und -gittern müssen sachkundig vorgenommen werden. Der schließlich vorzunehmende hydraulische Abgleich, also praktisch das „Einregeln“ der gesamten Anlage, ist für den sicheren und komfortablen Betrieb unabdingbar und deshalb auch durch die VOB Teil C (DIN 18379) vorgeschrieben, und zwar gemäß DIN 1946–6 „Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“. Nur so kann sichergestellt werden, dass die KWL-Anlage über viele Jahre zugluftfrei, geräuscharm und energieeffizient arbeitet.

Bei der Planung des Raumbedarfs der Lüftungsrohre ist zu berücksichtigen, dass diese oberhalb, aber auch innerhalb der Rohdecke sowie auf und in Wänden verlegt werden können. Entsprechend flache Tunnel-Lüftungsrohre, wie der profi-air tunnel von Fränkische, sowie entsprechende Formteile sorgen für geringe Aufbauhöhen und sichere Verbindungen.

Das profi-air-Komplettsystem stattet Alt- und Neubauten mit einer leistungsstarken, hygienisch einwandfreien und hocheffizienten Kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) aus. Mit Blick auf die Anforderungen des Brandschutzes geben die Landesbauordnungen (LBO) fünf Gebäudeklassen vor, welche sich hauptsächlich hinsichtlich der Gebäudehöhe sowie der Anzahl der im Gebäude enthaltenen Wohnungen unterscheiden. Der eventuell gewünschte Betrieb einer „Feuerstätte“ (Kamin) muss bedacht werden, damit es nicht zur Verbreitung von Verbrennungsgasen im Wohnraum kommen kann. Automatische Unterdrucküberwachungen sorgen hier für die nötige Sicherheit.


Anlagen-Einregelung

Der hydraulische Abgleich, das „Einregeln“ der gesamten Anlage, ist für den sicheren und komfortablen Betrieb unabdingbar und deshalb auch durch die VOB Teil C (DIN 18379) vorgeschrieben, und zwar gemäß DIN 1946–6 „Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“.

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